Denkmalobjekte
Immobilien mit Steuervorteilen | Irion Immobilien
Es gibt gute Gründe in denkmalgeschützte Immobilien zu investieren. Viele alte Gebäude sind es Wert erhalten zu werden. Sie bieten Investoren einzigartige Möglichkeiten der Steuerersparnis. Der Staat beteiligt sich in Form von besonderen Steuervorteilen für den Anleger als auch für Eigennutzer.
Die erhöhte Abschreibung
Im Jahre 2004 wurde die erhöhte Abschreibung für denkmalgeschützte und in Sanierungsgebieten liegende Immobilien geändert.
Kapitalanleger können die begünstigten Herstellkosten für die Baumaßnahmen erhöht absetzen. Die Abschreibungsdauer und die Höhe der Abschreibungssätze haben sich jedoch geändert. Für Objekte, bei denen der Bauantrag nach dem 31.12.2003 gestellt wurde, gilt folgende Regelung:
8 Jahre x 9% und
4 Jahre x 7%. Somit werden die begünstigten Herstellkosten in 12 Jahren zu 100% abgeschrieben. Eigennutzer können die begünstigten Herstellkosten wie folgt steuerlich geltend machen: 10 Jahre x 9%.
Interessenten, die über entsprechende Kenntnisse nicht oder nicht ausreichend verfügen, wird empfohlen sich durch einen fachkundigen Berater ihres Vertrauens, beispielsweise durch ihren Steuerberater, bei der Anlageentscheidung unterstützen und beraten zu lassen. Die steuerrliche Beratung bleibt dem Stand der Steuerberater vorbehalten.
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